Urteil des LG Oldenburg vom 13.12.2001 zur Reparatur mit geprüften Gebrauchtteilen im Rahmen der 130%-Grenze

(Auszüge aus einem Urteil des Landgericht Oldenburg vom 13.12.2001, AZ: 4 S 703/00) Die Klägerin hat Anspruch auf vollständigen Ersatz der ihr durch den Unfall entstandenen materiellen Schäden. Denn zum einen bewegen sich die Reparaturkosten innerhalb der sogenannten 130%-Grenze (bezogen auf den Wiederbeschaffungswert) und zum anderen handelt es sich nicht um eine so genannte Billigreparatur. … Urteil des LG Oldenburg vom 13.12.2001 zur Reparatur mit geprüften Gebrauchtteilen im Rahmen der 130%-Grenze weiterlesen